Die Green Claims Directive
Die Zukunft umweltbezogener Aussagen im Green-Marketing
Die EU bringt mit der Green Claims Directive eine Richtlinie zur Vermeidung von Greenwashing in der Werbung von Produkten und Dienstleistungen auf den Weg. Unter Greenwashing werden Praktiken gefasst, die Konsumenten mittels im Green Marketing verwendete umweltbezogene Aussagen oder Green Claims suggerieren, dass die beworbenen Produkte und Dienstleistungen die genannten Eigenschaften besitzen. Dazu zählen beeinflussende Bilder, unklare Begrifflichkeiten wie »schadstofffrei« oder »grün« sowie Verschleierung der tatsächlichen Auswirkungen auf das Ökosystem.
Rechtliche Konsequenzen für Greenwashing
Das Tätigen falscher Umweltaussagen hat bereits jetzt Konsequenzen, wie diverse Gerichtsurteile zeigen. Nach einer Klage durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) darf beispielsweise die Drogeriemarktkette dm die Claims »klimaneutral« und »umweltneutrales Produkt« nicht mehr verwenden. Bei den Verbrauchern würden dadurch falsche Erwartungen erweckt, so das Urteil (Az. 13 O 46/22 KfH). Vermisst wurden konkrete Hinweise über die auf den Produkten ausgewiesene Klima- und Umweltneutralität.
Die Ziele der Green Claims Directive
Die Richtlinie soll Unternehmen einheitliche und verbindliche Standards für die Nutzung von umweltbezogenen Aussagen für ihre Dienstleistungen und Produkte vorgeben. Bislang fehlt eine einheitliche Basis für umweltbezogene Claims, daher konnten Unternehmen diese Lücke mit nicht fundierten Umweltaussagen füllen. Dies soll die Green Claims Directive zukünftig unterbinden. Gelten soll die Richtlinie für alle in der EU tätigen Unternehmen. Die Verabschiedung durch die EU-Mitgliedstaaten wird im Sommer 2024 erwartet. Ausgenommen sein sollen kleine und Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und einem Umsatz von unter 2 Millionen Euro.
Die Inhalte der Green Claims Directive
In dem veröffentlichten Entwurf der Green Claims Directive sind eindeutige Kriterien für die Verwendung von Green Claims auf Produkten und Dienstleistungen aufgeführt. Dazu zählen unter anderem folgende Punkte:
- Die Aussagen sollen auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren.
- Der ökologische Nutzen des Produkts oder der Dienstleistung muss nachweisbar und klar sein.
- Verallgemeinernde Umweltaussagen sollen spezifiziert werden.
- Relevant sind zudem Informationen über den Rückgriff auf klimabezogene Angaben im Zusammenhang mit dem Ausgleich von Treibhausgasemissionen.
- Verboten wird die Werbung für Produkte mit „neutralen, verringerten oder positiven Umweltauswirkungen“, die ausschließlich auf der Kompensation von Treibhausgasen beruhen.
Einheitlichkeit bei Standards der umweltbezogenen Aussagen
Unbegründete und irreführende Green Claims sind weit verbreitet. Viele der von Unternehmen verwendeten Begriffe lassen sich nicht wissenschaftlich belegen, eingesetzte Siegel besitzen keine Überprüfungsmöglichkeit bzw. gibt es in der EU mit über 200 Nachhaltigkeitssiegeln sowie 100 Öko-Energie-Siegeln und weiteren Unterteilungen eine unüberschaubare Fülle. Die Green Claims Directive soll daher eindeutige und präzise Vorgaben für den Einsatz umweltbezogener Aussagen vorgeben, die auf dem jeweiligen Produkt oder im Rahmen der Dienstleistung hervorgehoben sein sollen.
Bestehende Gesetze und Richtlinien gegen Greenwashing
Es existiert bereits das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) mit Vorschriften zu Täuschung, Irreführung und unlauteren Geschäftspraktiken für den Verbraucherschutz. Bezüglich der Prüfung von Claims wie »klimaschonend« oder »umweltfreundlich« ist jedoch eine Einzelfallprüfung erforderlich. Der Unterschied zwischen dem UWG und der Green Claims Directive liegt im Zeitraum des Zugriffs begründet. Im Rahmen des UWG müssen Unternehmen nach dem bereits getätigten Einsatz von fälschlichen Umweltaussagen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Im Rahmen der Green Claims Directive sollen Unternehmen spezifische Prüfungsverfahren vor der Nutzung von Umweltaussagen durchlaufen, damit Falschaussagen vermieden werden. Es scheint naheliegend, dass die Green Claims Directive nach der Umsetzung in nationales Recht in die bestehende UWG eingebettet wird.
Die im März 2022 auf den Weg gebrachte Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher beim ökologischen Wandel bzw. auf Englisch Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT) wurde am 17. Januar 2024 vom EU-Parlament genehmigt. Die Hauptaspekte der ECGT-Richtlinie betreffen das Verbot von Greenwashing und unbegründeten »klimaneutralen« Behauptungen, die Kriterien, nach denen Öko-Labels eingesetzt werden und die Überprüfung von Nachhaltigkeitslabels. Die Richtlinie muss nun in die nationale Gesetzgebung der EU integriert werden. Die Empowering Consumers for Green Transition Directive und die Green Claims Directive sind als ineinandergreifende und sich gegenseitig ergänzende Richtlinien zu verstehen. Erstere dreht sich um den Verbraucherschutz und verbietet das Tätigen falscher umweltbezogener Aussagen, während letztere die Bedingungen für den Einsatz solcher Aussagen konkretisiert.
Green Claims korrekt kennzeichnen
Verbraucher haben oft keine gefestigten Vorstellungen von den auf Produkten ausgewiesenen Umweltaussagen. Die Rechtsprechung nimmt daher bei Begriffen wie »klimaneutral« oder »recycelbar« eine Irreführungsgefahr an. Daraus folgt, dass ein Bedarf an Aufklärung durch Hinweise notwendig ist.
Zur Veranschaulichung folgt hier eine kurze Gegenüberstellung für die Angabe von umweltbezogenen Aussagen wie sie nach Inkrafttreten der Green Claims Directive aussehen könnten:
Nicht mehr nur: »biologisch abbaubar«
Sondern dafür: Die Verpackung ist im Falle der Eigenkompostierung innerhalb eines Monats biologisch abbaubar gemäß DIN EN 14046 / ISO 14855 geprüft durch die SGS Institut Fresenius GmbH.
Worauf sollten Unternehmen in Zukunft achten
Den Zeitangaben entsprechend wird die Green Claims Directive im Sommer 2024 Gültigkeit besitzen. Betroffene Unternehmen sollten also zukünftig auf die Nachweisbarkeit von umweltbezogenen Aussagen achten, möglicherweise ist auch die Etablierung von Lebenszyklusanalysen für die entsprechend deklarierten Produkte und Dienstleistungen sinnvoll. Spätestens mit dem Inkrafttreten der Green Claims Directive sollten Unternehmen hinsichtlich der Verwendung von Green Claims mit Überprüfungen rechnen.
Content Managerin
- Beitrag erschienen am:
- 12. Dezember 2023