FAQ - Häufig gestellte Fragen
NORTHPOL Allgemein
Was ist NORTHPOL?
NORTHPOL verbindet unter der Maxime »Connect for Good« Unternehmen auf ihrem Weg zu mehr Nachhaltigkeit mit den notwendigen Ressourcen, Menschen und Umweltprojekten. Die Realisierung sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Ziele wird über das Aktionsportal von NORTHPOL aktiv mit Maßnahmen für den lokalen sowie weltweiten Natur- und Klimaschutz verknüpft.
Was bedeutet »Connect for Good«?
Ein Zitat von Geschäftsführer Robert Czichos verdeutlicht diese Maxime: „Die Essenz von NORTHPOL liegt in der Verbindung von Natur, Unternehmertum und Menschen. Denn nur gemeinsam können wir nachhaltige Resultate für den Planeten erzielen.“
Ganz konkret verbindet NORTHPOL einfach und unkompliziert die in Eco-Portfolios bereitgestellten Umweltprojekte über die im Aktionsportal verfügbaren Tools mit relevanten Zielgruppen Ihres Unternehmens.
An wen richtet sich das Angebot von NORTHPOL?
NORTHPOL wendet sich mit seinen Leistungen an Unternehmen, die sichtbar einen freiwilligen Beitrag zum lokalen oder weltweiten Umwelt- und Klimaschutz durch Carbon Offsetting leisten und ihre Aktivitäten gleichzeitig weitreichend in der Öffentlichkeit kommunizieren wollen. Auch die CSR-Strategie bzw. ESG-Kriterien lassen sich mit Northpol erreichen bzw. ergänzen.
Das Angebot von NORTHPOL richtet sich vor allem an Sie, wenn Ihre Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner und Angestellten von Ihnen mehr Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit erwarten und Sie diesbezüglich noch keine Maßnahmen realisiert haben. Wir beraten Sie zum freiwilligen CO2-Ausgleich und stellen Ihnen Instrumente vor, mit denen Sie Ihren Einsatz für Nachhaltigkeit effizient, kostengünstig, einfach und schnell in Ihre Betriebsprozesse integrieren und an unterschiedliche Zielgruppen öffentlich kommunizieren können.
Was bietet NORTHPOL?
NORTHPOL bietet ein webbasiertes Aktionsportal, um Ihr Unternehmen mit Klimaprojekten in Deutschland sowie weltweit zu verbinden, damit Sie Ihre spezifischen Zielgruppen und andere Interessierte per Web-Link, QR-Code, Code-Snippet, REST-API oder Shopware 6 Plugin interaktiv in Ihr Nachhaltigkeitsmanagement einbinden und an den Klimaerfolgen teilhaben lassen können.
Neben der Durchführung einer Unterstützungsaktion über das Aktionsportal beraten wir Sie auch über freiwillige CO2-Offset-Maßnahmen (VCO) ohne oder mit Berechnung unter Einbezug von Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Realisierung Ihrer individuellen Ideen zur Kommunikation Ihrer eigenen Umweltaktion online und offline.
Wer steht hinter NORTHPOL?
NORTHPOL ging hervor aus den CO2-Bilanzierungs- und Ausgleichsaktivitäten der Bionatic-Gruppe in Bremen, zu der auch die 2021 gegründete Merways GmbH gehört. Die der dort entwickelten Mehrweg-App zugrunde liegende Eco-Bonification-Idee entwickelten wir zu dem eigenständigen digitalen Angebot von NORTHPOL weiter. Auf dem webbasierten Aktionsportal können Unternehmen eigene Unterstützungsaktionen in klimawirksamen Eco-Portfolios starten und ihren freiwilligen CO2-Ausgleich durch flexible Maßnahmen online und offline an unterschiedlichste Empfänger kommunizieren und sie interaktiv in den Klimaschutz einbeziehen.
Welche Vorteile bietet NORTHPOL Ihrem Unternehmen?
Mit NORTHPOL erweitern Sie sämtliche Ihrer Betriebsprozesse hin zu mehr Nachhaltigkeit und kommunizieren Ihr Engagement für den Klimaschutz über Ihr Branding sowie Produktverkäufe online und offline. Durch die interaktive Beteiligung an der Umsetzung von Klimaprojekten wird Umweltschutz allen Beteiligten bewusst gemacht und für diese interaktiv erlebbar.
NORTHPOL bietet darüber hinaus noch viele weitere Vorteile:
- Im Aktionsportal werden Ihre Unterstützungsaktionen übersichtlich dargestellt. Sie können jederzeit nachverfolgen, wie viel Ausgleichsmengen an CO2 bereits genutzt wurden und in welche Klima- und Umweltschutzprojekte sie geflossen sind.
- Ihre Unterstützungsaktionen werden mit Ihrem Branding ausgespielt. Kundinnen und Kunden wird ihr Logo angezeigt, wenn diese CO2-Ausgleichsmengen in die selbst gewählten Projekte verteilen.
- Nach Abschluss jeder Unterstützungsaktion erhalten Sie ein Zertifikat, auf dem die ausgeglichenen CO2-Mengen und die von Ihnen unterstützten Klimaschutzbereiche nachgewiesen werden.
- Ihr investiertes Budget können Sie jederzeit transparent einsehen.
Sie finden im Aktionsportal individuelle Einstellungsmöglichkeiten für die interaktive Beteiligung der jeweiligen Zielgruppen am ecobono einer Aktion.
Wo kann ich Beispiele für Klima-Aktionen mit NORTHPOL sehen?
Mehr über aktuelle und vergangene Unterstützungsaktionen können Sie unter Referenzen auf der NORTHPOL-Seite einsehen. Wir stellen Ihnen dort auch Fallstudien und Erfahrungsberichte zur Verfügung.
Wenn Sie die Möglichkeiten der Integration verschiedener Maßnahmen zum Umweltschutz auf unserem Aktionsportal erkunden wollen, dann werden Sie hier fündig. In dem Slider finden Sie Beispiele für die Einbindung einer Unterstützungsaktion online und offline.
Warum sollte ich NORTHPOL in die eigenen Unternehmensprozesse integrieren?
Viele Unternehmen integrieren Nachhaltigkeitskonzepte aus einer inneren Überzeugung heraus freiwillig in ihre Betriebsprozesse. Hier setzt das Angebot von NORTHPOL im Rahmen des Voluntary-Carbon-Offset, des freiwilligen CO2-Ausgleiches an.
Der Vorteil, den Unternehmen mit der Integration der verschiedenen Aktions-Tools von NORTHPOL haben, liegt in der Verbindung aller beteiligten Interessierten und Zielgruppen mit Umweltschutzaktivitäten. Bei den Tools handelt es sich um hocheffektive und innovative Anwendungsinstrumente für die Kommunikation online und offline, die zugleich Teilhabe am Umweltschutz gewährleisten und mit denen der freiwillige CO2-Ausgleich in der Öffentlichkeit kommuniziert werden kann.
Aktionsportal
Was bietet das Aktionsportal?
Im Aktionsportal von NORTHPOL können Sie
- Unterstützungsaktionen für den Umwelt- und Klimaschutz starten,
- das richtige Aktions-Tool für Ihre Strategie wählen,
- Ihr Logo uploaden, damit Ihre Unterstützungsaktion Ihrem Branding entspricht,
- auswählen zwischen verschiedenen Eco-Portfolios und Klimaprojekten,
- die Höhe des gewünschten ecobonos festlegen,
- zwischen verschiedenen Zahlungsbedingungen wählen,
- das investierte Budget sowie den von Kundinnen und Kunden eingelösten ecobono überwachen.
Welche Rolle spielen die Aktions-Tools?
Mit den Aktions-Tools übertragen Sie gleichzeitig digital einen von Ihnen frei festlegbaren virtuellen Anteil (etwa 1, 2, 5 oder 10 kg CO2-Ausgleich und andere) Ihrer Klima-Aktion, dem ecobono, kosten- und barrierefrei auf beliebig viele Empfänger.
Über die Aktions-Tools und den dort platzierten ecobono wird eine direkte und interaktive Verbindung mit Ihren Zielgruppen ermöglicht, da die Empfänger selbst entscheiden können, in welches Projekt sie ihren Anteil spenden möchten.
Wie funktioniert die Integration der Aktions-Tools?
Sie finden verschiedene Optionen zur Einbindung auf dem Aktionsportal.
- Sie können einen Web-Link mit einer vordefinierten CO2-Menge aufladen und in Ihre Mailkommunikation oder auf anderen Marketingunterlagen platzieren.
- Oder Sie generieren einen QR-Code und platzieren ihn auf sämtlichen Ihrer Werbematerialien wie Messeständen, Produkten, Briefpapier und Visitenkarten. Es gibt unzählige Möglichkeiten für die Einbindung der Aktions-Tools von NORTHPOL. Über den Link bzw. das Einscannen des QR-Codes gelangen Ihre Kundinnen und Kunden auf eine separate Webseite mit Ihren Unternehmensdaten und können dort eine vordefinierte Menge an CO2 in einem selbst gewählten Klimaschutzprojekt ausgleichen.
- Ein Shopware-Plugin sorgt für die einfache Integration in Ihrem Onlineshop. Nach jeder Bestellung können Ihre Kundinnen und Kunden beim Check-Out eine feste oder individuelle Menge an CO2 ausgleichen.
- Durch Einfügen von einem Code-Snippet auf der Bestellbestätigungsseite eines Onlineshops wird automatisch eine vorab definierte Menge CO2 in einem zufällig ausgewählten Klimaschutzprojekt ausgeglichen.
- Per REST-API können Sie Ihren Einsatz für die Umwelt flexibel in Ihre betrieblichen Prozesse und Produkte integrieren.
- Das Aufladen einer URL mit einem kostenfreien CO2-Ausgleich ist auch möglich. Sie integrieren diese nach der erfolgten Aufladung als Weiterleitung in Ihren Social-Media-Posts oder in Newslettern.
- Integrieren Sie unser Code-Snippet bequem über den Google-Tag-Manager in Ihren bestehenden Online-Shop oder Ihre Website.
Was genau ist der ecobono?
Als ecobono wird der Wert bezeichnet, den Sie als Unternehmen in ein Eco-Portfolio investieren bzw. die Höhe an CO2-Offset, den Ihre Kundschaft erhält und dann per Klick ausgleicht.
Umweltprojekte
Welche Arten von Umwelt- und Klimaschutzprojekten unterstützt NORTHPOL?
Die auswählbaren Klima- und Umweltschutzprojekte in den Eco-Portfolios von NORTHPOL befinden sich in Asien, Afrika sowie Mittel- und Südamerika und unterteilen sich in folgende Bereiche:
- „Regenerative Energien“ – Wind -und Solarenergie
- „Ressourcenschutz“ – Effiziente Kochstellen und Wasseraufbereitung
- „Renaturierung“ – Erhalt und Schutz von Wäldern und Biotopen, Wiederaufforstung
- Die Aufnahme von regionalen, deutschen Umweltprojekten ist geplant
Nach welchen Kriterien wählt NORTHPOL Umweltprojekte aus?
NORTHPOL investiert ausschließlich in geprüfte und Gold Standard zertifizierte Projekte (u. a. TÜV NORD CERT), die den Vorgaben des weltweit strengsten Standards im freiwilligen CO2-Zertifikate-Handel entsprechen. Durch engmaschige Kontrollen wird sichergestellt, dass die Projekte nachhaltig, wirksam und entwicklungsfördernd sind.
Was ist der Gold Standard?
Der Gold Standard wurde von dem World Wide Fund for Nature (WWF) 2003 gemeinsam mit anderen NGOs entwickelt, um die soziale und ökologische Nachhaltigkeit der geförderten Klimaschutzprojekte im freiwilligen CO2-Zertifikate-Handel sicherzustellen. Er unterliegt strengen Vorgaben sowie regelmäßigen und präzisen Kontrollen durch unabhängige Fachkräfte.
Nach welchen Kriterien sind die Umweltaktionen sortiert?
Die Eco-Portfolios unterteilen sich in verschiedene Bereiche:
- „Regenerative Energien“: Hier wir der Ausbau von erneuerbaren Energien wie Wasser-, Wind- und Solarkraft gefördert. Dazu gehört der Bau von Windkraftanlagen in der Türkei sowie das Solarprogramm in Indien.
- „Ressourcenschutz“: In Laos und Nigeria wird der Austausch von effizienten Kochstellen zur Reduzierung von Atemwegserkrankung und Abholzung gefördert. Unterstützung für die sichere Wasseraufbereitung gibt es mit dem Projekt Ecofiltro in Guatemala und mit Safe Water in Mozambique.
- „Renaturierung“: Ein Projekt in Panama schützt und erhält die Biodiversität von Wäldern und Biotopen und dient der Wiederaufforstung von Weideland.
- Die Aufnahme von regionalen Umweltprojekten, zu denen die Renaturierung von Moorlandschaften und anderen schützenswerten Gebieten in Deutschland gehört, ist geplant.
Werden auch lokale Projekte unterstützt?
Wir bei NORTHPOL sind uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung bewusst. In diesem Sinne möchten wir nicht nur weltweite Klimaschutzprojekte fördern, sondern uns zudem heimischen Regionen zuwenden. Die Aufnahme von regionalen Umweltschutzprojekten ist geplant und wir möchten an dieser Stelle gezielt Naturschutzvereinigungen und Verbände ansprechen, die ihr Projekt mit Spendengeldern weiter unterstützen und es zugleich in der Öffentlichkeit bekannt machen wollen. Wenn Sie innovative Optionen für das Sammeln von Geldern in Erwägung ziehen, dann melden Sie sich gerne bei Robert Czichos unter der Telefonnummer +49 (0) 421 246 87 87 50 oder auch per E-Mail beratung@northpol.com.
Umsetzung / Integration
Wo kann ich den QR-Code einsetzen?
Der QR-Code dient als öffentliches Statement für den Klimaschutz, unterstützt wirksam das unternehmenseigene Nachhaltigkeitskonzept und lässt sich ganz leicht auf verschiedenen Werbemitteln wie Produktverpackungen, Katalogen, Broschüre, Eintrittskarten und vielen weiteren Möglichkeiten platzieren. Auf wichtigen Events können QR-Codes an Pappbechern und Messeständen Aufmerksamkeit erzeugen und auf Visitenkarten für einen nachhaltigen Eindruck sorgen.
Wie läuft ein CO2-Ausgleich ab?
Bei jeder ausgewählten Integrationsmöglichkeit läuft der von der Kundschaft vorgenommene CO2-Offset ähnlich ab. Nach der Registrierung im Aktionsportal und Integration des präferierten Tools scannen Kundinnen und Kunden oder andere Stakeholder entweder den generierten QR-Code, nutzen den Web-Link, die URL-Weiterleitung oder erhalten beim Check-out im Shop die Informationen über den erfolgten CO2-Ausgleich. Dieser wird in Gold Standard zertifizierte Umweltprojekte aus den Eco-Portfolios investiert.
Wie wird sichergestellt, dass die Mittel auch wirklich für die CO2-Reduktion eingesetzt werden?
Die durch NORTHPOL vorgenommenen CO2-Ausgleiche erfolgen durch qualitativ hochwertige Projekte der Non-Profit Zertifizierungsorganisation Gold Standard. Es handelt sich dabei um einen Qualitätsstandard für Klimaschutzprojekte unter der Führung des WWF, der von Umwelt- sowie Entwicklungsexpertinnen und -experten begründet wurde. Regelmäßig werden die Klimaprojekte von unabhängigen Sachverständigen dahingehend geprüft, ob sie den Standards in Bezug auf Nachhaltigkeit, Wirksamkeit und Entwicklungsförderung genügen. Zudem findet kontinuierlich eine Überprüfung durch externe Organisationen statt. Überprüft werden durch den Gold Standard auch die Erreichung von UN-Nachhaltigkeitszielen für eine bessere Lebensqualität der betroffenen Menschen.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Nutzung der Aktions-Tools?
Für den Gebrauch der Tools aus unserem Aktionsportal werden weder spezielles Vorwissen noch spezifische Marketingkenntnisse benötigt. Das Shopware-Plugin kann jederzeit im Store von Shopware heruntergeladen werden. Auch in Webshops, die nicht auf Shopware basieren, kann mit dem NORTHPOL Code Snippet eine Unterstützungsaktion schnell und leicht umgesetzt werden. Im webbasierten Aktionsportal wird Ihnen dabei alles Weitere erklärt.
Was gibt es zu beachten, wenn die Integration im Onlineshop erfolgt ist?
NORTHPOL bietet die Möglichkeit, dass Kundinnen und Kunden oder weitere Stakeholder interaktiv am Umwelt- und Klimaschutzengagement von Unternehmen teilhaben und es mitgestalten dürfen. Neben dem positiven Beitrag für die Natur schafft NORTHPOL somit auch einen nachhaltigen Mehrwert hinsichtlich einer Stärkung der Kundenbeziehungen zu den Kundinnen und Kunden. Damit dieser zusätzliche Nutzen auch Aufmerksamkeit erzeugt, sollte er an verschiedenen Stellen im Onlineshop für die Kundschaft gut sichtbar und informativ dargestellt werden.
Wie wird der Erfolg einer Umweltaktion angezeigt?
Nach dem Abschluss einer Unterstützungsaktion erhalten Unternehmen ein Zertifikat von NORTHPOL, auf dem die gespendeten Mengen an CO2 aus jedem Klimaschutz-Portfolio mit den einzelnen Ausgleichsprojekten nachgewiesen werden.
Was passiert mit den nicht abgerufenen Mengen an CO2?
Für den CO2-Ausgleich der Unterstützungsaktion erhalten Unternehmen einen Nachweis. Der CO2-Ausgleich ist garantiert. Die einmal aufgeladenen CO2-Ausgleichsmengen können in beliebig vielen Unterstützungsaktionen verbraucht werden. Wie diese verwendet werden, kann frei entschieden und abhängig von den Werbemaßnahmen und des Unternehmens gemacht werden. Nicht verwendete CO2-Mengen werden nach 12 Monaten, sofern keine weiteren Aktionen geplant sind und nach wiederholter vorheriger Ansprache des Unternehmenskontaktes automatisch in Ausgleichsprojekte verteilt.
Richtlinien
Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), die als EU-Richtlinie neue Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung setzt. Die CSRD legt fest, welche Unternehmen zur dazu verpflichtet sind und nach welchen Standards diese erfolgen soll. Die Vorgaben für die Inhalte sind in den European Sustainability Standards (ESRS) beschrieben. Zu diesen ESRS müssen Unternehmen Informationen bereitstellen.
Für welche Unternehmen gilt die CRSD?
Die CSRD-Richtlinie mit der Pflicht zur Berichterstattung nach den ESRS gilt für Unternehmen mit den folgenden Eigenschaften:
- Große Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinne.
- Kapitalmarktorientierte KMU(kleine und mittlere Unternehmen) im bilanzrechtlichen Sinne.
- Drittstaatenunternehmenmit 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.
- Alle nicht börsennotierten Betriebe, die zwei dieser drei Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme über 20 Millionen Euro, Nettoumsatzerlöse über 40 Millionen Euro und/oder mehr als 250 Beschäftigte.
Ab wann gilt die CSRD-Richtlinie für welche Unternehmen?
Schätzungsweise 49.000 Großunternehmen sowie börsennotierten kleinere und mittlere Unternehmen sind EU-weit zur Berichterstattung verpflichtet. Ausgenommen von der Berichtspflicht sind Kleinstunternehmen. Die CSRD-Richtlinie beginnt ab dem 1. Januar 2024 nach einem bestimmten Zeitplan für
- Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beginnend zum 1. Januar 2024,
- alle anderen bilanzrechtlich Großunternehmen beginnend zum 1. Januar 2025 sowie
- kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen beginnend zum 1. Januar 2026.
Für börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen gibt es bis 2028 die Option zur Ausnahmeregelung. Hier ist eine Übersicht.
Was bedeuten die European Sustainability Standards (ESRS) für Unternehmen?
Die ESRS umfassen Themen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG), dazu gehören Klimawandel, Biodiversität und Menschenrechte. Konkret sollen Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte folgende Aspekte berücksichtigen:
Umweltaspekte
- Emissionen
- Ressourcenverbrauch
- Abfallwirtschaft
Soziale Aspekte
- Arbeitsbedingungen
- Menschenrechte
- Diversität und Inklusion
Governance (Unternehmensführung)
- Korruptionsbekämpfung
- Unternehmensführung
- Risikomanagement
Die ESRS gibt grundlegende Standards und Normen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
Welche Vorteile bietet die Umsetzung der ESRS für Unternehmen?
Die Umsetzung der Richtlinien kann langfristig für Unternehmen viele Vorteile haben. Dazu zählen unter anderem
- eine höhere Transparenz/Vergleichbarkeit,
- die Bildung einer Vertrauensbasis für Investoren, Angestellte, Kundinnen und Kunden,
- ein effektiveres Risikomanagement,
- die Reduzierung und Vermeidung negativer Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft,
- die Identifizierung neuer Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen aktueller Nachhaltigkeitstrends,
- das Eingehen von Kooperationen mit nachhaltigen Unternehmen sowie
- das Ergreifen wirtschaftlicher Chancen.
Welche Herausforderungen hat die ESRS für Unternehmen?
Im Rahmen der CSRD-Richtlinie stehen Unternehmen vor der Herausforderung, den Kriterien der ESRS nachzukommen und eine umfassende Offenlegung nicht-finanzieller Informationen bereitzustellen. Diese sind in einer Normungslandkarte zusammengefasst, die stetig aktualisiert wird.
Bei der Umsetzung der Berichtspflicht sowie der Integration der ESRS birgt für Unternehmen unter anderem technische, fachliche und finanzielle Hürden mit sich. Zudem müssen erhebliche Datenmengen erfasst, systematisch aufbereitet und bereitgestellt werden.
Was ist der europäische Green Deal?
Laut der EU-Kommission ist der Green Deal die Antwort auf die existenzielle Bedrohung durch den Klimawandel und die damit einhergehende Umweltzerstörung und wurde im Dezember 2019 von der Europäischen Kommission (EK) vorgestellt. Es handelt sich beim Green Deal um einen umfassenden Plan für nachhaltiges Wachstum und die Transformation der EU-Wirtschaft als Basis für die bis 2050 geplante Klimaneutralität.
Wie lauten die Ziele des europäischen Green Deals?
Der europäische Green Deal soll den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen, ressourceneffizienten und modernen Wirtschaft ebnen und verfolgt dabei u. a. diese Ziele:
Klimaneutralität: Bis 2050 will die EU mit dem Klimaschutzgesetz klimaneutral werden. Bis 2030 sollen die Treibhausgase auf 50 Prozent reduziert werden.
Umweltverschmutzung auf Null senken: Ein weiteres Ziel der EU stellt Schadstofffreiheit dar, die bis 2050 erreicht werden soll.
Schaffen einer Kreislaufwirtschaft: Ein Aktionsplan wird Teil der EU-Industriestrategie.
Außenbeziehungen: Eine CO2-Grenzsteuer soll die EU-Handelspartner in die Umsetzung der EU-Klimastrategien im Rahmen einer klimaneutralen Wirtschaft einbeziehen.
Umweltschutz: Die Biodiversitätsstrategie soll den Artenverlust stoppen, die Boden- und Wasserverschmutzung reduzieren und neue Forststrategie enthalten.
Müssen Unternehmen im Rahmen der CSRD ein ESG-Reporting erstellen?
Die aktive Beteiligung am Klimaschutz wird für Unternehmen immer wichtiger, um langfristig die den Nachhaltigkeitsbegriff umspannenden Aspekte der Sozialität, der Ökologie und Ökonomie gerecht zu werden. Zudem fordert auch die EU-Kommission mit Verordnungen und Richtlinien von Unternehmen die Realisierung von Maßnahmen im Bereich der Nachhaltigkeit. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geht eine Intensivierung der Berichtspflicht bezüglich Transparenz und Vergleichbarkeit der digitalen Dokumentation von Nachhaltigkeit einher. Im Zuge dessen werden Unternehmen verpflichtet, ein ESG-Reporting zu erstellen. Diese Verpflichtung richtet sich nach der Größe des Betriebs. Weitere Informationen zur Staffelung finden Sie in unserem zugehörigen Blogbeitrag Die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeits-Berichtserstattung (CSRD).
Was sind Scope-1-, Scope-2- und Scope-3-Emissionen?
Bei der Klimabilanzierung werden die Scopes 1, 2 und 3 in die Berechnung von direkten und indirekten Emissionen bezüglich des Verbrauchs von Kraftstoffen, Energie und Ressourcen einbezogen. Mit den Ergebnissen können Unternehmen Verbesserungen bei individuellen Verbräuchen vornehmen.
Scope 1 umfasst die direkten CO2e-Emissionen aus der Nutzung von Kraftstoffen, die durch Beheizung von Bürogebäuden oder den Betrieb des eigenen Fuhrparkes entstehen.
Scope 2 berücksichtigt sämtliche indirekte Emissionen, welche durch den Stromverbrauch in Büros oder Geschäftsräumen entstehen.
Scope 3 erfasst Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der hergestellten Produkte wie Produktionsmittel, Investitionsgüter, Abfallbewirtschaftung, Versand und mehr.
Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag Klimabilanz im Onlinehandel aufstellen.
Was ist der Voluntary Carbon Market (VCM)?
Der Voluntary Carbon Market (VCM), auch bekannt als freiwilliger CO2-Markt, hat sich zusätzlich zum verpflichtenden CO2-Markt (Compliance Market) entwickelt. Unternehmen und Privatpersonen können aktiv ihre überschüssigen CO2-Emissionen kompensieren und somit einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies erfolgt durch finanzielle Investitionen in Klimaschutzprojekte und den Handel mit verifizierten Emissionsreduktionen (VERs – Verified Emission Reductions), auch als Carbon Credits bezeichnet. Die Grundlage für diese Form des freiwilligen CO2-Ausgleichs bildet das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC – United Nations Framework Convention on Climate Change). Mehr über die Funktionsweise, die Berechnung sowie die Unterschiede zum vergleichenden CO2-Markt erfahren Sie hier.
Was ist die Green Claims Directive?
Bei der Green Claims Directive handelt es sich um eine Richtlinie der Europäischen Union (EU) mit dem Ziel, transparente und klare Standards für den Einsatz von umweltbezogenen Aussagen über Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen zu schaffen. Grundsätzlich soll Greenwashing vermieden werden, also die Nutzung fälschlicher Green Claims.
Was ist ein »Green Claim« bzw. eine umweltbezogene Aussage?
Ein Green Claim ist eine kurze Aussage, die ein Produkt oder eine Dienstleistung als umweltfreundlich markiert. Ansprüche wie »umweltfreundlich« oder »nachhaltig« werden im grünen Marketing verwendet. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird auf diese Weise suggeriert, dass das beworbene Produkt oder die Dienstleistung bestimmte Eigenschaften aufweist.
Was ist »Greenwashing«?
Unter dem Begriff Greenwashing verbirgt sich eine irreführende Praxis, mit der Unternehmen ein falsches umweltfreundliches Image über die von ihnen vertriebenen Produkte und Dienstleistungen vermitteln. Regulierungsrichtlinien wie die Green Claims Directive sollen zukünftig sicherstellen, dass Green Claims wahrheitsgemäß, nachprüfbar und wissenschaftlich fundiert sind.
Wie lautet das Ziel der Green Claims Directive?
Das Ziel der Green Claims Directive ist die Erschaffung verbindlicher Standards bei der Nutzung von Umweltaussagen zur Verhinderung von Greenwashing. Bislang haben sich noch keine obligatorischen sowie einheitlichen und rechtlich vorgeschrieben Standards bezüglich der Nutzung von Umweltaussagen etabliert. Unternehmen füllen diese Lücke mit falschen und nicht fundierten Aussagen über Klimaversprechen für die Werbung ihrer Produkte und Dienstleistungen. Verbraucherinnen und Verbraucher können den Unterschied zwischen richtigen und falschen Umweltaussagen aufgrund fehlender einheitlicher Standards nicht feststellen. Dies soll sich mit der Green Claims Directive ändern.
Welche Unternehmen sind von der Green Claims Richtlinie betroffen?
Die Richtlinie soll für alle in der EU tätigen Unternehmen gültig sein, die für ihre Produkte und Dienstleistungen umweltbezogene Aussagen nutzen.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Ausgenommen sind kleine und Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Umsatz von unter 2 Millionen Euro. Eine Prüfbescheinigung können diese Unternehmen unter bestimmten Bedingungen erhalten.
Ab wann ist die Green Claims Directive gültig?
Momentan befindet sich der Entwurf zur Bearbeitung im EU-Parlament. Die Verhandlung soll im März 2024 im EU-Parlament stattfinden, wobei Verzögerungen jedoch nicht ausgeschlossen sind. Verabschiedet werden soll die Green Claims Directive im Sommer 2024. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten für die Überführung der Richtlinie in nationales Gesetz 24 Monate Zeit. Die Green Claims Directive ist als Richtlinie nach Inkrafttreten auf nationaler Ebene gültig.
Welche Inhalte wird die Green Claims Directive haben?
Zu den relevanten Vorschriften gehören
- das Hervorheben anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse, auf denen Green Claims basieren,
- das Erstellen und die Angabe einer Lebenszyklusperspektive,
- das Nennen wesentlicher Auswirkungen auf die Umwelt in Bezug auf die getätigten Claims,
- die Spezifizierung allgemeiner Umweltaussagen,
- die Angabe von Informationen über die klimabezogenen Angaben bezüglich des CO2-Ausgleichs
- Verbot von Werbung für Produkte mit “neutralen, verringerten oder positiven Umweltauswirkungen”, die ausschließlich auf der Kompensation von Treibhausgasen beruhen und mehr.
Erweitert die Green Claims Directive bestehende Richtlinien?
Die Green Claims Directive vervollständigt die europäische Unfair Commercial Practices Directive in Ergänzung zu der Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher beim ökologischen Wandel bzw. auf Englisch die Empowering Consumers for the Green Transition (ECGT) für den Verbraucherschutz. Sie wurde im März 2022 dem EU-Parlament vorgelegt und am 17. Januar 2024 genehmigt. Nun erfolgt die Integration der Richtlinie in die nationale Gesetzgebung der EU-Mitgliedsstaaten. Die Hauptaspekte betreffen unter anderem das Verbot von Greenwashing, Kriterien von Öko-Labels und die Überprüfung von sich im Umlauf befindlichen Nachhaltigkeitslabels. Die Green Claims Directive ergänzt diese Richtlinie, da dort die Überprüfung von umweltbezogenen Angaben auf Basis festgelegter Regeln festgelegt werden soll.
Was müssen Unternehmen beachten?
Falschaussagen bei umweltbezogenen Aussagen werden bereits jetzt durch rechtliche Grundlagen untersagt. Wenn Unternehmen Green Claims nutzen wollen, sollten sie diese belegen können.
Im Rahmen der Green Claims Directive müssen Unternehmen zukünftig dafür sorgen, dass verwendete umweltbezogene Aussagen den dort definierten Kriterien entsprechen und auf wissenschaftlichen Standards basieren. Welche das konkret sein werden, ist momentan noch nicht absehbar. Als sinnvoll kann sich für Unternehmen bereits jetzt die Erstellung von Lebenszyklusanalyse im Rahmen einer Umweltbilanzierung für Produkte und Dienstleistungen erweisen.
Kosten
Was kostet der CO2-Ausgleich mit NORTHPOL?
Bereits ab einer Mindestabnahmemenge von einer Tonne CO2-Ausgleich für 49 Euro können Unternehmen einer Unterstützungsaktion mit NORTHPOL starten.
- 4,9 Cent pro kg / Vorgang bei einer Abnahme von 1 – 49 Tonnen CO2-Ausgleich
- 3,9 Cent pro kg / Vorgang bei einer Abnahme von 50 – 99 Tonnen CO2-Ausgleich
- 2,9 Cent pro kg / Vorgang ab einer Abnahme von 100 Tonnen CO2-Ausgleich
Für Großabnehmer gelten Sonderkonditionen, die schriftlich per Mail unter beratung@northpol.com oder per Telefon unter 0421 – 246 87 87 62 angefragt werden können.
Was ist im Preis enthalten?
Für den CO2-Ausgleich Ihrer gebuchten Unterstützungsaktion erhalten Sie einen Nachweis. Der vollständige Ausgleich der gekauften Menge an CO2 ist garantiert. Die transparente Messung, Steuerung und Dokumentation aller Aktionen sowie die zugehörigen Ausgleichsvorgänge erfolgen kontinuierlich durch NORTHPOL.
Ab einer Buchung von 5 Tonnen CO2-Ausgleich kann ein Unternehmen namentlich auf der Gold Standard-Website genannt werden.
Gibt es einen Überblick über die erworbene CO2-Ausgleichsmenge?
Im Aktionsportal von NORTHPOL behalten Unternehmen jederzeit die Kontrolle über das erworbene CO2-Kontingent. Dort kann nachverfolgt werden, wie viel CO2 bereits ausgeglichen wurde, welche Klimaschutzbereiche gewählt wurden und wie viel CO2 für künftige Ausgleichsspenden noch zur Verfügung steht.
Lassen sich die CO2-Guthaben separat festlegen?
Ja, das CO2-Guthaben (der ecobono) lässt sich für jede Unterstützungsaktion individuell festlegen. Es kann eingestellt werden, wieviel Guthaben für eine Aktion maximal verbraucht werden darf.
Gibt es eine Spendenbescheinigung oder eine Rechnung?
Bereits mit dem Kauf einer bestimmten Menge an CO2 wird eine Vorauszahlungsrechnung inkl. MwSt. erstellt. Die Abrechnung der verbrauchten CO2-Ausgleichsmenge erfolgt zusätzlich jeden Monat automatisch. Eine Spendenbescheinigung kann gegenwärtig nicht ausgestellt werden. Dies ist für kommende Spendenprojekte ab einer bestimmten Spendenhöhe in Planung.
Wie ist der Rechnungsturnus?
Jeden Monat erhalten Unternehmen automatisch eine kilogenaue Abrechnung, zusätzlich zur anfänglich erstellten Vorauszahlungsrechnung.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
Nein. Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.
Verlängert sich der Vertrag automatisch?
Nein. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine bereits gebuchte Unterstützungsaktion kann jederzeit problemlos beendet, verlängert oder vergrößert werden. Noch bestehende CO2-Guthaben werden jedoch nicht ausgezahlt, da diese mit dem Kauf bereits stillgelegt wurden.
Was kostet die Beratung bei NORTHPOL bzw. ab wann wird das Angebot von NORTHPOL kostenpflichtig?
Die Erstberatung mit einer Dauer von maximal 30 Minuten erfolgt über Teams und ist kostenlos. Ein Halbtages-Satz von maximal 5 Stunden kostet 650 Euro zzgl. MwSt., ein ganzer Tag kostet 1200 Euro zzgl. MwSt. plus eventueller Reisekosten.
Beratung
Gibt es eine Präsentation für die Integrationsmöglichkeiten von NORTHPOL?
Ja. In einer kostenlosen Live-Demo stellen wir Ihnen die vielen Vorteile und Integrationsmöglichkeiten von NORTHPOL vor. Auch eine persönliche Vorstellung in Ihrem Hause ist möglich. Sprechen Sie uns gerne an unter +49 (0) 421 246 87 87 50 oder kontaktieren Sie uns per Mail über beratung@northpol.com.
Gibt es die Möglichkeit zum Testen?
Ja. Unter Benutzerkonto anlegen | Northpol Aktionsportal gibt es für interessierte Unternehmen die Möglichkeit, eine Mini-Aktion mit 100 Kg CO2 für nur 4,90 zu buchen. Die Registrierung dauert weniger als zwei Minuten.
Welche Unterstützung bzw. welchen Support gibt es?
Von der Beratung bei sämtlichen Anwendungsmöglichkeiten von NORTHPOL über die technische Integration in die unternehmenseigenen Systeme bis hin zu Informationen über den CO2-Ausgleich und die verschiedenen Ausgleichsprojekte stehen die Experten von NORTHPOL gerne zur Beratung bereit.
Fragen zum Thema Nachhaltigkeit
Ihr Ansprechpartner:
Frederik Feuerhahn
+49 (0) 421 246 8787-62
+49 (0) 152 029 69 994
beratung@northpol.com